Der Kirchenvorstand

Mitglieder des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand der St. Marien Kirchengemeinde Isernhagen besteht aus folgenden Mitgliedern:

Ordinierte:

Pastor Karsten Henkmann (Vorsitzender)

 

Ehrenamtliche:

Herr Gerd Bohnet

Frau Cornelia von Forstner

Frau Dr. Carolin Frohne-Büchner

Frau Sigrid Herzog (stellvertretende Vorsitzende)

Herr Matthias Müller

Frau Ute Rodehorst

Herr Jörg Röthlisberger

Frau Rika Uhle

Herr Dennis Wagner

 

Ausschussbesetzung im Kirchenvorstand

Der neu gewählte und berufene Kirchenvorstand wurde am 18. Juni diesen Jahres festlich eingeführt und hat sich am 21. Juni zu seiner ersten Sitzung zusammengefunden. Wir sind ein gut aufgestellter und motivierter Kirchenvorstand, und freuen uns gemeinsam auf die spannende, interessante, schöne Arbeit und Zeit, die vor uns liegt.

Möge Gottes Segen uns auf unserem Weg begleiten.

Am 21. August wurden folgende Ausschüsse gewählt:

Bauangelegenheiten: Karsten Henkmann, Gerd Bohnet

Diakonie : Ute Rodehorst

Friedhof und Grünflächen: Karsten Henkmann, Matthias Müller

Kinder,- Jugendarbeit: Carolin Frohne-Büchner, Dennis Wagner

Kultur-Musik-Veranstaltungen: Cornelia v. Forstner, Rika Uhle, Ragna v. Wulffen, Roland Baumgarte

Finanzen: Matthias Müller, Dennis Wagner, Roger v. Wulffen

Öffentlichkeitsarbeit: Cornelia v. Forstner, Gerd Bohnet, Dennis Wagner

Personal-Mitarbeiter: Matthias Müller, Sigrid Herzog, Karsten Henkmann

 

In den Ausschüssen der Gemeinde arbeiten sowohl Mitglieder des Kirchenvorstandes als auch Mitglieder der Gemeinde mit. Ausschüsse entlasten den Kirchenvorstand und stehen beratend zur Verfügung. So kann der Musikausschuss ein neues Konzept für die Kirchenmusik erarbeiten und die Beschlussvorlage dem Kirchenvorstand zur Verfügung stellen. Ähnlich ist es beim Finanzausschuss – Hier wird der Haushaltsplan erarbeitet und der Kirchenvorstand kann diesen dann beschließen

 

Vertreter im Kirchenkreistag

Im Januar 2019 konstituiert sich der Kirchenkreistag, das Parlament unseres Kirchenkreises. St. Marien wird dort vertreten durch Helga Schliemann, Matthias Müller, Dr. Wilfried Besch und Karsten Henkmann

Ihre Stellvertreter sind: Karin Riedel, Gerd Bohnet, Werner Bruncke und Felix Schünemann.

 

Kurzgefasst: Die Ehrenämter haben noch viel zu bieten, Fragen?

Schreiben Sie uns oder besuchen Sie uns!

Kirchenvorstand

Hier stellen sich alle ehrenamtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes vor.

Gerd Bphnet
Cornelia von Forstner
Carolin Frohne-Büchner
Sigrid Herrzog
Matthias Müller
Ute Rpdehorst
Jörg Röthlisberger
Jörg Röthlisberger

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Die Aufgaben und die Wirksamkeit des Kirchenvorstandes sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO, §26-49) rechtlich festgehalten. Hier folgt nur ein kurzer Ausschnitt daraus. Der gesamte Rechtstext ist unter www.kirchenrecht-evlka.de abrufbar.

§28
Amt der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen

( 1 ) Die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen haben ihre Pflichten als Glieder der Kirchengemeinde und die ihnen nach dem in der Landeskirche geltenden Recht übertragenen Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen.

( 2 ) 1 Das Amt der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen wird als kirchliches Ehrenamt unentgeltlich versehen. 2 Bei außergewöhnlichem Arbeitsumfang kann einem Kirchenvorsteher oder einer Kirchenvorsteherin mit Genehmigung des Kirchenkreisvorstandes eine Entschädigung gewährt werden.

( 3 ) 1 Über alle Angelegenheiten, die den Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen in Ausübung ihres Amtes bekannt geworden und die ihrer Natur nach oder infolge besonderer Anordnungen vertraulich sind, haben sie Amtsverschwiegenheit zu wahren, auch nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft. 2 Sie dürfen ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes über solche Angelegenheiten weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. 3 Vor Erteilung der Genehmigung ist das Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Kirchenkreisvorstandes herzustellen.

§52
Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes

( 1 ) 1 Der Kirchenvorstand ist ebenso wie das Pfarramt für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde nach § 3 verantwortlich. 2 Er stellt die Räume und Mittel bereit, die für die Arbeit aller im geordneten Dienst in der Kirchengemeinde Tätigen erforderlich sind.

( 2 ) Der Kirchenvorstand hat im Rahmen des geltenden Rechts für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen und für die Einrichtung anderer Gemeindeämter zu sorgen.

( 3 ) 1 Der Kirchenvorstand beruft ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für bestimmte Arbeitsgebiete. 2 Er bestellt im Einvernehmen mit dem Pfarramt auf Vorschlag der Gemeindekreise deren Leitung.

( 4 ) Im Einvernehmen mit dem Pfarramt und im Rahmen des geltenden Rechts beschließt der Kirchenvorstand über die Zeiten der regelmäßigen Gottesdienste, über die Einführung, Verlegung und Abschaffung von Gottesdiensten sowie über Gottesdienstordnungen.

( 5 ) Der Kirchenvorstand soll in der Kirchengemeinde außerhalb der Gottesdienste bestehende Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit fördern und zur Bildung neuer Formen anregen.

( 6 ) 1 Der Kirchenvorstand hat der Kirchengemeinde über seine Tätigkeit in geeigneter Weise regelmäßig zu berichten. 2 Einmal jährlich hat er hierfür eine Gemeindeversammlung einzuberufen.

( 7 ) Der Kirchenvorstand wirkt bei der Bildung des Kirchenkreistages mit.